Wir präsentieren Ihnen hier fünf Beispiele für Betriebsvereinbarungen zum Thema "rauchfreier Arbeitsplatz". Sämtliche Beispiele stammen von www.soliserv.de , einer Initiative für ArbeitnehmerInnen, Betriebs- und Personalräte aus Köln. Dort können Sie mehr als 170 Betriebsvereinbarungen zu den unterschiedlichsten Themen finden. Das erste Beispiel Betriebsvereinbarung ueber rauchfreie Arbeitsplaetze (aus dem Jahr 1993!) Firma XY Musterstadt (im folgenden "Arbeitgeber) und Betriebsrat Firma XY Musterstadt (im folgenden "Betriebsrat") vereinbaren nachfolgende Betriebsvereinbarung ueber rauchfreie Arbeitsplaetze: 1 Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung gilt fuer alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, einschliesslich der leitenden Angestellten, der Firma XY in Musterstadt 2 Zielsetzung Geschaeftsleitung und Betriebsrat wollen mittels dieser Betriebsvereinbarung bei allen Mitarbeitern die Staerkung des Bewusstseins ueber die Gefahren des Rauchens im Betrieb erwirken. In erster Linie sollen die Mitarbeiter durch Aufklaerung durch die Vorgesetzten oder beauftragten Dritten zur Ruecksichtnahme und zum Verstaendnis angehalten werden. Mit der Schaffung von rauchfreien Arbeitsraeumen entsprechen Geschaeftsleitung und Betriebsrat dem Wunsch der Mehrzahl der Mitarbeiter. 3 Grundsaetze 1. In allen Geschaeftsraeumen einschliesslich der Cafeteria sowie den Gaengen, Vorraeumen und Toiletten ist das Rauchen untersagt. Ausgenommen von dieser Bestimmung sind die dafuer vorgesehenen Pausenraeume auf jeder Etage sowie der von der Cafeteria abgegrenzte Raucherbereich. 2. Mitarbeiter/innen, die nach 19:00 h arbeiten sowie nachts taetige Sicherheitskraefte und Techniker unterliegen nicht dem Rauchverbot. Jedoch sollten sich Raucher aus diesem Personenkreis ruecksichtsvoll gegenueber Nichtrauchern am Arbeitsplatz verhalten. 3. Verstoesse gegen diese Betriebsvereinbarung ziehen keinerlei arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich. Aufforderungen seitens der Vorgesetzten, nur in den dafuer vorgesehenen Raeumen zu rauchen, sind davon jedoch nicht betroffen. 4 Schlussbestimmung Diese Betriebsvereinbarung tritt mit Wirkung vom _______ in Kraft. Sie kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Quartalsende gekuendigt werden, fruehestens jedoch zum _______. Musterstadt, ______________ ______________ ____________ Geschaeftsleitung Betriebsrat Das zweite Beispiel: Betriebsvereinbarung - Raucherecken und Raucherinseln Zwischen der Firma ..................................................... , vertreten durch ............................................. (Betriebsleitung), und dem Betriebsrat der Firma ............................... wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: 1. Im Betrieb/ in den Abteilungen ................................. ist das Rauchen gewerbepolizeilich / aus versicherungsrechtlichen Gründen/ aus gesundheitlicher Rücksichtnahme wegen der Art des Arbeitsvorgangs verboten. Es ist lediglich erlaubt, an weniger gefährdeten Stellen der Abteilung ............................ sog. Raucherecken einzurichten, oder des Betriebes Raucherinseln einzurichten. Diese Raucherecken/ Raucherinseln bestehen aus einem/ drei/ ............. Standaschern, die mit Sand / Wasser gefüllt sind. Der Raucher muß sich während des Rauchens unmittelbar an einem der Ascher aufhalten und darf sich von dort erst entfernen, wenn er die Zigarette, Zigarre oder Pfeife gelöscht hat. Oder 1. Es ist verboten, auf dem Betriebsgelände zu rauchen. Ausgenommen sind - in den Werkshallen die Raucherecken / Raucherinseln, die Kantinen- räume und Aufenthaltsräume während der Schichtpausen, die Umkleide- räume während des allgemeinen Schichtwechsels, - im Verwaltungsbereich diejenigen Büroräume, deren Mitarbeiter für die Aufhebung des Rauchverbotes mehrheitlich gestimmt haben, für die Zeit von .............. bis .............. Uhr. 2. Es wird den Mitarbeitern eingeräumt, bis zu dreimal/ viermal je Schicht für die Dauer von jeweils 5 Minuten, insgesamt aber nicht länger als .......... / 15 Minuten je Schicht eine Raucherecke / Raucherinsel aufzusuchen. Bei der Wahl des Zeitpunktes sind die betrieblichen Umstände zu berücksichtigen; insbesondere darf die Produktion nicht beeinträchtigt werden Anm.1. Wenn ein Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz verläßt, notiert er in dem an seinem Arbeitsplatz ausliegenden Produktionsheft/..................... Anm.2 den Zeitpunkt seines Weggangs und seiner Rückkehr. Auf diese Weise soll dem betrieblichen Vorgesetzten /.............. ........ Anm.3 ermöglicht werden, im Falle der Abwesenheit des Mitarbeiters dessen Aufenthalt zu kennen bzw. seine Rückkehr abwarten und die Einhaltung dieser Vereinbarung prüfen zu können Anm.4. 3. Die Standorte der Raucherecken / Raucherinseln werden durch Aus- hänge an den Schwarzen Brettern bekanntgegeben Anm.5. 4. Von der Raucherlaubnis darf kein Gebrauch gemacht werden - in der ersten Stunde / in den beiden ersten Stunden nach Arbeitsaufnahme, - jeweils in der Stunde vor und nach der Pause, - in der Stunde vor Schichtende. 5. Die für das Rauchen gem. Ziff. 2 aufgewandte Zeit wird im allge- meinen bezahlt. Wird dieser Vorteil gegenüber den Nichtrauchern in übertriebener Weise genutzt, erfolgt ein Lohnabzug. Hat sich ein Mit- arbeiter innerhalb von 60 Minuten mehr als einmal in der Raucherecke aufgehalten, beträgt der Lohnabzug die Hälfte/ ein Drittel des Stun- denlohnes für jeden Einzelfall. Ausgenommen von dieser Regelung ist Ziff. 6. 6. Das Rauchen während der Arbeitszeit außerhalb der Raucherecken/ Raucherinseln ist im übrigen Betrieb streng untersagt. Bei Zuwider- handlungen wird wie folgt verfahren: Abgesehen von rechtlichen Konsequenzen wird im übrigen denjenigen Mitarbeitern gegenüber, die das Rauchverbot übertreten, a) die im Lohnabrechnungszeitraum aufgewandte Raucherzeit nicht vergütet; b) zusätzlich eine Geldbuße in Höhe von zwei/ drei Stundenlöhnen vom Lohn einbehalten; oder b) nach Rücksprache mit dem Betriebsrat wie folgt verfahren: Beträgt das nicht auszuzahlende Entgelt für die Raucherzeit im Lohnabrech- nungszeitraum weniger als das Durchschnittsentgelt Anm.6 für ........... Anm.7 Zeitstunden Anm. 8, wird neben der Einbehaltung der Entgeltfortzahlung von der Geschäftsleitung eine Geldbuße in Höhe des durchschnittlichen Arbeitsentgelts von einer Zeitstunde bis zu drei Zeitstunden verhängt Anm. 9. c) Die Geldbußen fließen in die betriebliche Unterstützungskasse Anm.10. 7. Die Betriebsvereinbarung kann mit einer Frist von ........... Monaten zum jeweiligen Quartalsende gekündigt werden Anm. 11. ............... Ort, Datum ................. ...................... Geschäftsleitung Betriebsrat Anmerkungen: 1) Die Mitarbeiter haben während der Schicht Gelegenheit, die Raucher- kabine bis zu dreimal für die Dauer einer Zigarettenlänge aufzu- suchen; sofern der Arbeitsablauf oder die Arbeitseinteilung dies zum jeweiligen Zeitpunkt zuläßt. Mitarbeiter, welche die Kabine aufsuchen, informieren jeweils ihren Nebenmann / Meister, damit eine Überwachung der weiterlaufenden Maschine gewährleistet ist. Eine Abmeldung beim Meister ist nicht erforderlich, wenn der Meister von seinem Büro aus Blickkontakt zu den Kabinen hat. 2) Hier sind Hefte oder Karten gemeint, die sich ohnehin zum Zweck von Notizen am Arbeitsplatz befinden. Gegebenenfalls kann auch eine Tafel am Arbeitsplatz angebracht werden, auf der die Abwesenheits- zeiten festgehalten werden. 3) Z. B. Schichtführer, Meister, Abteilungsleiter. 4) Falscheintragungen erfüllen den Tatbestand der Täuschung, ggf. auch den des Betruges. Damit setzt sich der Mitarbeiter der Kündigung aus. 5) Ggf. durch Lageskizzen. 6) Bei Leistungslöhnern muß es heißen "... das wöchentliche / monatliche Durchschnittsentgelt für ..." 7) Die Dauer der Zeitspanne, zwei oder drei Zeitstunden, steht im Zu- sammenhang mit der offiziell eingeräumten Raucherzeit gem. Ziff. 2 Abs. 1. Bei Leistungslöhnern muß es heißen: "... das wöchentliche / monatliche Durchschnittsentgelt für ..." 8) Der Bestimmung liegt die Absicht zugrunde, daß es mit der Einbehal- tung eines höheren Betrages sein Bewenden haben kann. Bei der Einbe- haltung eines geringen Betrages steht fest, daß die offiziellen Raucherzeiten nicht genutzt würden; gleichzeitig liegt der Verdacht nahe, daß außerhalb der Raucherzeiten nicht unerhebliche Freizeiten genommen wurden. Hier sollte eine nachhaltigere Erinnerung durch Erhöhung des einzubehaltenden Geldbetrages möglich sein. 9) Anstelle der Geldbuße kann der Verfall eines bestimmten Geldbetra- ges als Vertragsstrafe vereinbart werden. Eine solche Vereinbarung kann jedoch nur zwischen dem Arbeitgeber und jedem einzelnen Mitar- beiter getroffen werden. 10) Ggf. ist auf die betriebliche Arbeitsordnung hinzuweisen. 11) Wird eine Kündigungsbestimmung nicht in die Betriebsvereinbarung aufgenommen, kann die Betriebsvereinbarung mit einer Frist von drei Monaten zu jedem beliebigen Termin gekündigt werden (§ 77 Abs. 5 BetrVG). Das dritte Beispiel Betriebsvereinbarung - Raucherkabinen Zwischen der Firma .................................................., vertreten durch ...................................................... (Betriebsleitung), und dem Betriebsrat der Firma ............................................ wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: 1. Im Zentrum der Maschinensäle / Jeweils gegenüber den Meisterbüros werden Raucherkabinen aus Glas errichtet. Die Kabinen erhalten als Sitzgelegenheit eine Bank für zwei / vier Personen und ein / zwei Standascher. Die Kabine wird an den Entlüftungsschaft angeschlossen und eine Absaugvorrichtung so installiert, daß sie sich automatisch für die Zeit einschaltet, in der die Raucherkabine besetzt ist. 2. Die Mitarbeiter haben während der Schicht Gelegenheit, die Raucher- kabine bis zu dreimal für die Dauer einer Zigarettenlänge aufzusuchen; sofern der Arbeitsablauf oder die Arbeitseinteilung dies zum jeweili- gen Zeitpunkt zuläßt. Mitarbeiter, welche die Kabine aufsuchen, infor- mieren jeweils ihren Nebenmann / Meister, damit eine Überwachung der weiterlaufenden Maschine gewährleistet ist Anm.1. Oder Die Maschine ist für die Zeit des Aufsuchens der Raucherkabine abzu- stellen. In der Raucherkabine liegt eine Anwesenheitsliste aus, in welche jeder Benutzer der Raucherkabine die Zeit seines dortigen Ver- bleibs einträgt Anm.2. Die Liste wird am Ende jeder Schicht vom Schichtführer / Meister im Meisterbüro hinterlegt und am nächsten Tag dem Betriebsrat zur Prüfung der ordnungsgemäßen Handhabung ausgehändigt Anm.3. 3. Es ist untersagt, während der Arbeitszeit außerhalb der Raucher- kabine auf dem Betriebsgelände zu rauchen. Bei demjenigen Mitarbeiter, der dennoch an anderen Stellen des Betriebes raucht, wird die gesamte in der Raucherkabine verbrachte Zeit des laufenden Kalendermonats - mindestens aber eine Pauschale in Höhe des Durchschnittsarbeitsent- geltes von zwei Zeitstunden - vom Lohn einbehalten. 4. Von der Raucherlaubnis darf kein Gebrauch gemacht werden - in der ersten Stunde / in den beiden ersten Stunden nach Arbeitsaufnahme, - jeweils in der Stunde vor und nach der Pause, - in der Stunde vor Schichtende. Die Raucherlaubnis führt - im Gegensatz zu Nichtrauchern - zu bezahl- ten Pausen der Raucher. Deshalb erfolgt ein Lohnabzug, wenn die Rau- cherlaubnis in übertriebener Weise genutzt wird. Wenn sich ein Mitar- beiter innerhalb von 60 Minuten mehr als einmal in der Raucherkabine aufhält, beträgt der Lohnabzug die Hälfte / ein Drittel des Stunden- lohnes für jeden Einzelfall. 5. Die Betriebsvereinbarung kann mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden Anm.4. ............. Ort, Datum ........................... ................. Geschäftsleitung Betriebsrat __________________________________________________________________ Anmerkungen: 1) Eine Abmeldung beim Meister ist nicht erforderlich, wenn der Meister von seinem Büro aus Blickkontakt zu den Kabinen hat. 2) Wenn eine sorgfältige Eintragung erfolgt, erübrigt sich eine Kontrolle zur Vermeidung von Mißbräuchen. 3) Die Organisation kann andere Maßnahmen erfordern. 4) Wird eine Kündigungsbestimmung nicht in die Betriebsvereinbarung aufgenommen, kann die Betriebsvereinbarung mit einer Frist von drei Monaten zu jedem beliebigen Termin gekündigt werden (§ 77 Abs. 5 BetrVG). Das vierte Beispiel Betriebsvereinbarung - Rauchverbot - Abteilungen Die Geschäftsleitung der Firma ......................................, vertreten durch ....................................................., und der Betriebsrat dieser Firma, vertreten durch ....................................................., haben folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: 1. Es ist unbestritten, daß Rauchen die Gesundheit gefährdet. Deshalb gehört es zur selbstverständlichen kollegialen Rücksichtnahme, nicht- rauchende Mitarbeiter nicht zu belästigen bzw. Belästigungen soweit wie möglich zu vermeiden Anm.1. Diese Betriebsvereinbarung Anm.2 dient dazu, eine einheitliche Regelung herbeizuführen. 2. a) Im Produktionsbereich / In den Abteilungen ............... ist das Rauchen wegen der Feuer- und Explosionsgefahr grundsätzlich untersagt. Die Mitarbeiter haben jedoch die Möglichkeit, bis zu viermal je Schicht den Pausenraum / die Raucherkabine / die Raucherecke für die Dauer einer Zigarettenlänge aufzusuchen. Müssen die Maschinen wegen der Raucherpausen abgestellt werden, so wird die dadurch ausfallende Arbeitszeit nicht bezahlt Anm.3. b) Im Bürobereich ist das Rauchen zu unterlassen, wenn nichtrauchende Mitarbeiter sich durch das Rauchen belästigt fühlen. Darf in Büro- räumen während befristeter Raucherzeiten (von ............ bis ............. Uhr) geraucht werden, ist anschließend für genügende Lüftung zu sorgen Anm.4. Durch das Rauchen darf die Arbeit nicht unterbrochen werden. 3. In Sanitäts- und Liegeräumen und in der Kantine während der Essenszeiten ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. In den Pausen- und Bereitschaftsräumen sind die gesondert für Nichtraucher ausgewiesenen Bereiche zu respektieren. Der Raucherbereich ist jeweils vor Ende der Pausen zu lüften Anm.5. 4. Für jeden Verstoß gegen das Rauchverbot hat der betreffende Mitarbeiter eine Geldbuße in Höhe von DM 10,- an die betriebliche Sozialkasse zu zahlen Anm.6. Vor Verhängung der Geldbuße ist der betreffende Mitarbeiter anzuhören. Der Betriebsrat muß der Verhängung der Geldbuße zustimmen. 5. Von dieser Betriebsvereinbarung bleiben zwingende Rauchverbote aus anderen Vorschriften unberührt. 6. Die Betriebsvereinbarung tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft. Sie kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden Anm.7. Ort, Datum ................ ................... Geschäftsleitung Betriebsrat ____________________________________________________________ Anmerkungen: 1) Das Rauchen kann teilweise nach Zeitspannen oder Betriebsbereichen verboten oder erlaubt werden. 2) Die Betriebsvereinbarung (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) muß von Ge- schäftsleitung und Betriebsrat unterschrieben werden und hat ver- pflichtenden Charakter. Wer gegen die Betriebsvereinbarung ver- stößt, gibt Anlaß zu persönlichen Maßnahmen zwecks Aufrechter- haltung der betrieblichen Ordnung. Letztlich ist eine Kündigung nicht auszuschließen. 3) Entfernt sich der Mitarbeiter vom Arbeitsplatz, um zu rauchen, hat er keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt. Können jedoch während seiner Abwesenheit die Maschinen weiterlaufen, entsteht ein geringer oder kein Produktionsausfall. Arbeitgeber zahlen oft ihren Leistungs- löhnern den Lohn freiwillig fort. Bei Stundenlöhnern ist die Fort- zahlung bei fortlaufenden Maschinen aus gleichem Motiv möglich. 4) Hier kann ergänzend ausgeführt werden, welche Raucher den Lüftungs- dienst zu versehen haben, z. B.: "Der Lüftungsdienst wird für jede Kalenderwoche von den nachstehend aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern versehen. Die Reihenfolge ist einzuhalten; im Verhin- derungsfall vertritt der / die nachfolgend / vorstehend aufgeführte Mitarbeiter(in) das abwesende Belegschaftsmitglied zusätzlich zum Rhythmus der Einteilung." 5) Hier kann ergänzend ausgeführt werden, welche Raucher den Lüftungs- dienst zu versehen haben, z. B.: "Der Lüftungsdienst wird für jede Kalenderwoche von den nachstehend aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern versehen. Die Reihenfolge ist einzuhalten; im Verhin- derungsfall vertritt der / die nachfolgend / vorstehend aufgeführte Mitarbeiter(in) das abwesende Belegschaftsmitglied zusätzlich zum Rhythmus der Einteilung." 6) Ggf. ist auf die betriebliche Arbeitsordnung zu verweisen. 7) Sieht eine Betriebsvereinbarung keine Kündigungsbestimmung vor, kann die Betriebsvereinbarung mit einer Frist von drei Monaten zu jedem beliebigen Termin gekündigt werden (§ 77 Abs. 5 BetrVG). Das fünfte Beispiel Betriebsvereinbarung - Rauchverbot - Begrenzt Zwischen der Geschäftsleitung der Firma .............................., vertreten durch ........................................................................, und dem Betriebsrat der Firma ................................................, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden .......................... wird folgende Betriebsvereinbarung abgeschlossen: Anm.1 1. Es wird erwartet, daß alle Mitarbeiter wechselseitige Rücksicht- nahme üben. Deshalb sollen die Raucher das Rauchen in den betrieb- lichen Räumen tunlichst unterlassen. 2. Das Rauchen während der Arbeitsschichten ist in den betrieblichen Räumen, Hallen, Fluren und Treppenhäusern nach folgender Maßgabe zu unterlassen (rauchfreie Zeiten): a) Während der Pausen in den Abteilungen .............................. / in den Büroräumen ........................... von ............ bis ............ und von ............ bis ........... Uhr Anm.2. Oder 2. Das Rauchen im Betrieb ist grundsätzlich untersagt. Es ist erlaubt a) während der Pausen in der Kantine / in den Pausenräumen ........................... / in den Räumen ........................ / in den Fluren; b) während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz von ............ bis ............. und von ........... bis ............ Uhr. Oder 2. Während der Arbeitszeit darf die Gelegenheit zum Rauchen grundsätz- lich nur dann wahrgenommen werden, wenn eine Beeinträchtigung der Pro- duktion und des Geschäftsablaufs nicht eintreten kann. Werden die Möglichkeiten zum Rauchen während der Arbeitszeit in über- triebener Weise genutzt, werden die dadurch entstandenen zusätzlichen Pausen nicht bezahlt. Bei mißbräuchlicher Ausnutzung der Möglichkeiten muß der Mitarbeiter nach vorausgegangener schriftlicher Verwarnung im Wiederholungsfall mit der Kündigung rechnen. Ein Wiederholungsfall lie- gt nur dann vor, wenn seit dem letzten Vorfall weniger als 12 Monate / 24 Monate verstrichen sind. 3. Die Pausenräume / die Kantine / die Arbeitsräume sind gründlich zu lüften zum Beginn der Pausen / der Schichten gegen .............. und ............ Uhr; zum Ende der Pausen / der Schichten gegen ............. und ............ Uhr. Die Durchlüftung gegen ............ und gegen ............ Uhr übernimmt Herr/Frau ............................... in seiner / ihrer Vertretung .............................. Oder Die Durchlüftung übernehmen die Mitglieder jeder Abteilung, jedes Mit- glied für die Dauer einer Kalenderwoche in alphabetischer Reihenfolge Anm.3. 4. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung bzw. Säumnis gegen die Ziffern 2 und 3 wird eine Betriebsbuße in Höhe eines halben Stundenverdienstes (brutto) verhängt, welche der betrieblichen Sozialkasse zugeführt wird. Ort, Datum ................. .................... Geschäftsleitung Betriebsrat Anmerkungen: 1) Das Rauchen kann zeitweise (nach Stunden) und / oder teilweise (nach Betriebsteilen) verboten oder erlaubt werden. 2) Ggf. ist auf die Rauchmöglichkeiten in einer Rauchkabine oder einer Raucherecke zu verweisen. 3) Hier kann ausgeführt werden, ob es sich um Kalenderwochen oder andere Zeiträume handeln soll, wann mit der Durchlüftung und durch welche Person begonnen und wie diese Pflichten fortgesetzt werden sollen, z. B.: "... beginnend am .................... (Datum) in der alphabetischen Reihenfolge der Abteilungsmitglieder."